Kaum ein Startup denkt in den ersten Jahren an die DGUV-V3-Prüfung – bis die Berufsgenossenschaft, der Versicherer oder ein Due-Diligence-Fragebogen danach fragt. Wir bringen Sie in einem Termin auf einen sauberen Stand. Ohne Vorwurf, ohne Papierkrieg.
Der Auslöser
Die Prüfpflicht gilt ab der ersten Angestellten. Aber ernst wird sie fast immer erst, wenn einer dieser drei Fälle eintritt.
Die meisten Startups sind Mitglied der VBG. Bei einer Betriebsbegehung wird nach den Prüfprotokollen gefragt – und die Frage kommt ohne Vorankündigung.
In Finanzierungsrunden, bei ISO 27001 oder TISAX wird Arbeitsschutz-Compliance abgefragt. Ein fehlender Nachweis ist kein Dealbreaker, aber eine unnötige Notiz im Report.
Nach einem Brand- oder Sachschaden fragt die Versicherung nach dem Nachweis der letzten Prüfung. Fehlt er und hängt der Schaden damit zusammen, kann sie die Leistung kürzen.
Wer zuständig ist
Das Arbeitsschutzgesetz verteilt die Verantwortung klar: Für die Pflichten des Arbeitgebers ist in einer GmbH die Geschäftsführung zuständig (§ 13 ArbSchG). Dazu gehört, dass die Geräte im Büro geprüft werden (§ 5 DGUV Vorschrift 3). Das ist keine Drohung, sondern eine der Aufgaben, die mit der Rolle kommen – wie die Buchhaltung oder der Datenschutz.
Die Prüfung selbst können Sie abgeben. Dafür zu sorgen, dass sie stattfindet und dokumentiert ist, bleibt bei Ihnen. Genau das fragen Investoren in der Due Diligence und Kunden bei Zertifizierungen ab: nicht, ob Sie selbst geprüft haben, sondern ob Sie es nachweisen können.
Mit dem Protokoll von uns ist diese Frage erledigt – und für die nächste Frist erinnern wir Sie.
Typische Startup-Fragen
Ein Laptop samt Netzteil, den Sie einer remote arbeitenden Person gestellt haben, bleibt ein Arbeitsmittel des Arbeitgebers – auch wenn es in Leipzig auf dem Küchentisch steht. Wie das praktisch gelöst wird, hängt vom Einzelfall ab; üblich ist eine Sammelprüfung, wenn die Geräte ohnehin im Büro sind. Wir klären das mit Ihnen, statt es zu ignorieren.
Nach drei Umzügen, zwei Hardware-Generationen und einer Handvoll Leute, die ihr eigenes Zeug mitgebracht haben, ist das der Regelfall. Sie brauchen vorher keine Liste. Wir nehmen den Bestand bei der Prüfung auf – Sie bekommen ihn anschließend als vollständiges Geräteinventar zurück, das Sie auch für die IT nutzen können.
Ein Büro mit 40 Arbeitsplätzen schaffen wir in der Regel an einem Tag. Wir arbeiten uns tischweise durch, damit niemand länger als ein paar Minuten unterbrochen wird.
Wie viele Leute, wie viele Standorte, was an Geräten da ist. Fünf Minuten reichen für ein Angebot.
Auch abends oder am Wochenende, wenn tagsüber nichts geht. Kein Betriebsstillstand.
Jedes Gerät bekommt eine Plakette. Defekte Geräte kennzeichnen wir sofort, damit niemand sie weiter nutzt.
Digital, vorlagefertig für BG, Versicherung und Due Diligence. Zur nächsten Frist melden wir uns von selbst.
Zwei Angaben genügen. Wir melden uns werktags innerhalb von 2 Stunden – kostenlos und unverbindlich.
Rückruf anfordern
Am schnellsten geht es telefonisch.
Danke – wir rufen Sie werktags innerhalb von 2 Stunden zurück.
Wir verarbeiten Ihre Daten zum Zwecke der Erstellung eines kostenlosen und unverbindlichen Angebots. Weitere Informationen finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, deren Inhalt Sie zur Kenntnis genommen haben.
Lieber alles auf einmal?
Im Anfrageformular geben Sie Betrieb, Mitarbeiterzahl und Anlass mit ein paar Klicks an – dann haben wir alles für ein konkretes Angebot.
fact_checkZum Anfrageformular mailOder formlos per E-Mail schreibenEingetragener Fachbetrieb
Elektrotechniker-Handwerk
VDE-konform
sauber dokumentiert
Eigene Prüfer
keine Subunternehmer
Fristen im Blick
wir erinnern Sie
Ja. Es gibt keine Untergrenze bei der Mitarbeiterzahl – die Pflicht greift ab der ersten angestellten Person. Der Aufwand ist bei zehn Leuten allerdings entsprechend klein.
Von uns ganz sicher nicht – wir sind kein Kontrollorgan, sondern Ihr Dienstleister. Entscheidend ist, dass ab jetzt eine saubere Historie beginnt. Genau dafür ist die Erstprüfung da.
Der Richtwert liegt bei sechs Monaten. Fallen weniger als 2 % der Geräte durch, darf die Frist im Büro auf bis zu zwei Jahre verlängert werden. Haben Sie keine Gefährdungsbeurteilung – wie die meisten Startups –, steht die empfohlene Frist in unserem Protokoll. Mehr dazu auf der Seite Ablauf & Rechtslage.
Die Geräteprüfung zieht mit – Plaketten und Protokoll bleiben gültig. Neue Geräte, die Sie beim Umzug anschaffen, prüfen wir beim nächsten Termin mit.