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verified_user DGUV Vorschrift 3 · BetrSichV

Ablauf & Rechtslage

Wer prüfen lassen muss, wie oft, und was passiert, wenn das Protokoll fehlt: die Pflichten rund um die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel – ohne Paragrafendickicht erklärt.

engineeringPrüfung durch befähigte Personen nach TRBS 1203 descriptionPrüfprotokoll & Prüfplakette inklusive groupsEigene Prüfer, keine Subunternehmer

Unsicher, was für Sie gilt?

Wir klären Ihre Prüfpflicht im Vorgespräch – kostenlos und unverbindlich.

Lieber gleich das Angebot?

Drei kurze Angaben im Anfrageformular genügen – danach haben wir alles, was wir für ein Angebot brauchen.

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Rechtsgrundlagen

Wer muss prüfen lassen?

Sobald ein Betrieb Beschäftigte hat, greift die Prüfpflicht. Sie ergibt sich aus zwei Richtungen, die sich inhaltlich überschneiden: dem Unfallverhütungsrecht der Berufsgenossenschaften und dem staatlichen Arbeitsschutzrecht.

§ 5 DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3)

Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden – vor der ersten Inbetriebnahme und danach in wiederkehrenden Abständen.

§ 14 Betriebssicherheitsverordnung

Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, müssen durch befähigte Personen geprüft werden. Art, Umfang und Fristen legt der Arbeitgeber auf Basis der Gefährdungsbeurteilung fest.

§ 13 Arbeitsschutzgesetz – wer verantwortlich ist

Für die Pflichten des Arbeitgebers ist neben dem Unternehmen auch sein vertretungsberechtigtes Organ verantwortlich – in einer GmbH also die Geschäftsführung. Die Prüfung selbst kann sie an eine fachkundige Stelle vergeben. Dafür zu sorgen, dass geprüft wird, bleibt ihre Aufgabe.

TRBS 1203 – wer prüfen darf

Prüfen darf nur, wer über eine geeignete Ausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit verfügt. Eine Eigenprüfung durch angelernte Mitarbeiter erfüllt die Anforderung in aller Regel nicht.

Was passiert ohne Prüfung?

Es gibt keine Behörde, die routinemäßig kontrolliert. Relevant wird die fehlende Prüfung deshalb fast immer erst im Ernstfall – und dann an drei Stellen gleichzeitig:

Hinweis: Diese Übersicht erklärt die Praxis verständlich, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Welche Fristen und welcher Prüfumfang für Ihren Betrieb konkret gelten, klären wir gern im Vorgespräch.

Wie oft im Büro geprüft wird

Die Frist hängt davon ab, wie viele Geräte bei der Prüfung durchfallen. Die Werte stammen aus der DGUV Vorschrift 3.

Weniger als 2 % der Geräte fallen durch alle 2 Jahre
2 % oder mehr fallen durch alle 6 Monate

Eigentlich gehört die Frist in eine Gefährdungsbeurteilung (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Die meisten kleinen Büros haben keine – das ist normal. Wir schreiben die passende Frist deshalb direkt in Ihr Protokoll. Aufbewahren müssen Sie es mindestens bis zur nächsten Prüfung (§ 14 Abs. 7 BetrSichV).

Neue Geräte vom Hersteller dürfen Sie ohne eigene Prüfung einsetzen. Die feste Elektrik (Verteiler, Leitungen, Steckdosen) prüfen wir nicht; in gemieteten Büros kümmert sich meist der Vermieter darum.

So läuft die Prüfung bei uns

1

Anfrage & Rückruf

Sie sagen uns grob, was geprüft werden soll. Wir rufen werktags innerhalb von 2 Stunden zurück und klären den Umfang.

2

Angebot & Termin

Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit festem Umfang. Den Termin legen wir so, dass Ihr Betrieb weiterläuft.

3

Prüfung vor Ort

Unsere Prüfer arbeiten sich systematisch durch. Jedes geprüfte Gerät bekommt eine Plakette mit Datum und nächster Frist.

4

Protokoll & Erinnerung

Prüfbericht digital und auf Papier, vorlagefertig für BG und Versicherung. Vor der nächsten Frist melden wir uns von selbst.

Häufige Fragen

Gilt die Prüfpflicht auch für kleine Betriebe?expand_more

Ja. Es gibt keine Untergrenze bei der Mitarbeiterzahl. Auch ein Zwei-Personen-Büro, eine Praxis oder ein Verein mit Angestellten fällt unter die Pflicht.

Reicht es, wenn ein Mitarbeiter die Geräte kontrolliert?expand_more

Nein. Prüfen darf nur eine befähigte Person nach TRBS 1203 – das setzt Ausbildung, Berufserfahrung und aktuelle Tätigkeit im Bereich voraus. Eine reine Sichtkontrolle durch angelernte Mitarbeiter ersetzt die Prüfung nicht.

Wie lange müssen wir die Protokolle aufbewahren?expand_more

Mindestens bis zur nächsten Prüfung – so verlangt es § 14 Abs. 7 Betriebssicherheitsverordnung. Eine längere Historie schadet nicht, weil Versicherer im Schadensfall gern weiter zurückschauen.

Wir haben den Prüfer gewechselt. Können Sie übernehmen?expand_more

Ja, das ist unkompliziert. Wenn Sie uns das letzte Protokoll geben, knüpfen wir an die bestehenden Fristen an, ohne dass eine Lücke in der Historie entsteht.

verified

Eingetragener Fachbetrieb

Elektrotechniker-Handwerk

fact_check

VDE-konform

sauber dokumentiert

groups

Eigene Prüfer

keine Subunternehmer

event_repeat

Fristen im Blick

wir erinnern Sie

call Anrufen fact_check Prüftermin