Wer prüfen lassen muss, wie oft, und was passiert, wenn das Protokoll fehlt: die Pflichten rund um die Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel – ohne Paragrafendickicht erklärt.
Unsicher, was für Sie gilt?
Wir klären Ihre Prüfpflicht im Vorgespräch – kostenlos und unverbindlich.
Danke – wir rufen Sie werktags innerhalb von 2 Stunden zurück.
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Drei kurze Angaben im Anfrageformular genügen – danach haben wir alles, was wir für ein Angebot brauchen.
fact_checkPrüftermin anfragenRechtsgrundlagen
Sobald ein Betrieb Beschäftigte hat, greift die Prüfpflicht. Sie ergibt sich aus zwei Richtungen, die sich inhaltlich überschneiden: dem Unfallverhütungsrecht der Berufsgenossenschaften und dem staatlichen Arbeitsschutzrecht.
§ 5 DGUV Vorschrift 3 (früher BGV A3)
Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass elektrische Anlagen und Betriebsmittel auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden – vor der ersten Inbetriebnahme und danach in wiederkehrenden Abständen.
§ 14 Betriebssicherheitsverordnung
Arbeitsmittel, die Schäden verursachenden Einflüssen unterliegen, müssen durch befähigte Personen geprüft werden. Art, Umfang und Fristen legt der Arbeitgeber auf Basis der Gefährdungsbeurteilung fest.
§ 13 Arbeitsschutzgesetz – wer verantwortlich ist
Für die Pflichten des Arbeitgebers ist neben dem Unternehmen auch sein vertretungsberechtigtes Organ verantwortlich – in einer GmbH also die Geschäftsführung. Die Prüfung selbst kann sie an eine fachkundige Stelle vergeben. Dafür zu sorgen, dass geprüft wird, bleibt ihre Aufgabe.
TRBS 1203 – wer prüfen darf
Prüfen darf nur, wer über eine geeignete Ausbildung, Berufserfahrung und zeitnahe berufliche Tätigkeit verfügt. Eine Eigenprüfung durch angelernte Mitarbeiter erfüllt die Anforderung in aller Regel nicht.
Es gibt keine Behörde, die routinemäßig kontrolliert. Relevant wird die fehlende Prüfung deshalb fast immer erst im Ernstfall – und dann an drei Stellen gleichzeitig:
Hinweis: Diese Übersicht erklärt die Praxis verständlich, ersetzt aber keine Rechtsberatung. Welche Fristen und welcher Prüfumfang für Ihren Betrieb konkret gelten, klären wir gern im Vorgespräch.
Die Frist hängt davon ab, wie viele Geräte bei der Prüfung durchfallen. Die Werte stammen aus der DGUV Vorschrift 3.
Eigentlich gehört die Frist in eine Gefährdungsbeurteilung (§ 3 Abs. 6 BetrSichV). Die meisten kleinen Büros haben keine – das ist normal. Wir schreiben die passende Frist deshalb direkt in Ihr Protokoll. Aufbewahren müssen Sie es mindestens bis zur nächsten Prüfung (§ 14 Abs. 7 BetrSichV).
Neue Geräte vom Hersteller dürfen Sie ohne eigene Prüfung einsetzen. Die feste Elektrik (Verteiler, Leitungen, Steckdosen) prüfen wir nicht; in gemieteten Büros kümmert sich meist der Vermieter darum.
Sie sagen uns grob, was geprüft werden soll. Wir rufen werktags innerhalb von 2 Stunden zurück und klären den Umfang.
Sie erhalten ein schriftliches Angebot mit festem Umfang. Den Termin legen wir so, dass Ihr Betrieb weiterläuft.
Unsere Prüfer arbeiten sich systematisch durch. Jedes geprüfte Gerät bekommt eine Plakette mit Datum und nächster Frist.
Prüfbericht digital und auf Papier, vorlagefertig für BG und Versicherung. Vor der nächsten Frist melden wir uns von selbst.
Ja. Es gibt keine Untergrenze bei der Mitarbeiterzahl. Auch ein Zwei-Personen-Büro, eine Praxis oder ein Verein mit Angestellten fällt unter die Pflicht.
Nein. Prüfen darf nur eine befähigte Person nach TRBS 1203 – das setzt Ausbildung, Berufserfahrung und aktuelle Tätigkeit im Bereich voraus. Eine reine Sichtkontrolle durch angelernte Mitarbeiter ersetzt die Prüfung nicht.
Mindestens bis zur nächsten Prüfung – so verlangt es § 14 Abs. 7 Betriebssicherheitsverordnung. Eine längere Historie schadet nicht, weil Versicherer im Schadensfall gern weiter zurückschauen.
Ja, das ist unkompliziert. Wenn Sie uns das letzte Protokoll geben, knüpfen wir an die bestehenden Fristen an, ohne dass eine Lücke in der Historie entsteht.
Eingetragener Fachbetrieb
Elektrotechniker-Handwerk
VDE-konform
sauber dokumentiert
Eigene Prüfer
keine Subunternehmer
Fristen im Blick
wir erinnern Sie